AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Überlassung von Banketträumen und Equipment und das Catering der Minga GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter an Veranstaltungen Beteiligter finden keine Anwendung.
1. Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%). Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn, behält sich die Minga GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der Minga GmbH führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).
2. Auftragsannahme:
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
3. Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Minga GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material werden nach den Listenpreisen der Minga GmbH gesondert berechnet.
4. Reklamation:
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Minga GmbH keine Haftung.
5. Zahlung:
Wenn mit Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt gilt: bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 65 % der Gesamtkosten fällig. Der verbleibende Restbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Sollte die Anzahlung in Höhe von 65 % der Gesamtkosten nicht spätestens am Tag der Veranstaltung bei der Minga GmbH eingegangen sein, so erhöht sich im Hinblick auf die bei der Minga GmbH entstandenen Vorlaufkosten der vereinbarte Gesamtpreis um 5 %. Bei allen Aufträgen behält sich die Minga GmbH das Eigentumsrecht angelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben. Bitte teilen Sie uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nachmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25,00 zzgl. MwSt.
6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen:
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, oder ihm zurechenbaren Verschuldens, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise die Kosten der Reparatur in Rechnung gestellt.
7. Stornierung
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei einer Stornierung des Auftrags sind vom Auftraggeber folgende Kosten zu tragen:
60 Tage bis 31 Tage vor Auftragsdatum 40% des kalkulierten Netto-Umsatzes
30 Tage bis 15 Tage vor Auftragsdatum 60%des kalkulierten Netto-Umsatzes
weniger als 14 Tage vor Auftragsdatum 85%des kalkulierten Netto-Umsatzes
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien München, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Mit Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Überlassung von Banketträumen und Equipment und das Catering der Minga GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
1. Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (momentan 19%). Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn, behält sich die Minga GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der Minga GmbH führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).
2. Auftragsannahme:
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
3. Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Minga GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material werden nach den Listenpreisen der Minga GmbH gesondert berechnet.
4. Reklamation:
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Minga GmbH keine Haftung.
5. Zahlung:
Wenn mit Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt gilt: bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 65 % der Gesamtkosten fällig. Der verbleibende Restbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Sollte die Anzahlung in Höhe von 65 % der Gesamtkosten nicht spätestens am Tag der Veranstaltung bei der Minga GmbH eingegangen sein, so erhöht sich im Hinblick auf die bei der Minga GmbH entstandenen Vorlaufkosten der vereinbarte Gesamtpreis um 5 %. Bei allen Aufträgen behält sich die Minga GmbH das Eigentumsrecht angelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben. Bitte teilen Sie uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nachmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25,00 zzgl. MwSt.
6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen:
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, oder ihm zurechenbaren Verschuldens, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise die Kosten der Reparatur in Rechnung gestellt.
7. Stornierung
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei einer Stornierung des Auftrags sind vom Auftraggeber folgende Kosten zu tragen:
60 Tage bis 31 Tage vor Auftragsdatum 40% des kalkulierten Netto-Umsatzes
30 Tage bis 15 Tage vor Auftragsdatum 60%des kalkulierten Netto-Umsatzes
weniger als 14 Tage vor Auftragsdatum 85%des kalkulierten Netto-Umsatzes
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien München, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.